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   BVerwG, 12.02.1982 - 4 B 14.82   

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https://dejure.org/1982,4003
BVerwG, 12.02.1982 - 4 B 14.82 (https://dejure.org/1982,4003)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1982 - 4 B 14.82 (https://dejure.org/1982,4003)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1982 - 4 B 14.82 (https://dejure.org/1982,4003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkungspflichten eines Nachbarn zur Ermöglichung des Baus einer Solaranlage - Bau eines die Solaranlage des Nachbarn erheblich beeinträchtigtenden Doppelhauses - Pflicht des Gerichtes zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 4 B 14.82
    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Senats das Gebot der Rücksichtnahme auch im Innenbereich gilt, Bestandteil des in § 34 Abs. 1 BBauG verwendeten Begriffs des "Einfügens" ist und in besonderen Fällen - d.h. bei entsprechender Qualifizierung und Individualisierung - nachbarschützende Wirkung haben kann (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 [10] unter Hinweis auf BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 4 B 14.82
    Entschieden ist aber auch, daß für die Beurteilung des "Einfügens" in erster Linie der "Rahmen" maßgebend ist, den die - tatsächlich vorhandene - Bebauung abgibt (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 367 [BVerwG 05.05.1978 - 6 P 8/78] [384 f.]).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 4 B 14.82
    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Senats das Gebot der Rücksichtnahme auch im Innenbereich gilt, Bestandteil des in § 34 Abs. 1 BBauG verwendeten Begriffs des "Einfügens" ist und in besonderen Fällen - d.h. bei entsprechender Qualifizierung und Individualisierung - nachbarschützende Wirkung haben kann (vgl. Urteil des Senats vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 [10] unter Hinweis auf BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 05.05.1978 - 6 P 8.78

    Angestellter - Tarifvertrag der Dienststelle - Günstigkeitsprinzip - Angehörige

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1982 - 4 B 14.82
    Entschieden ist aber auch, daß für die Beurteilung des "Einfügens" in erster Linie der "Rahmen" maßgebend ist, den die - tatsächlich vorhandene - Bebauung abgibt (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 367 [BVerwG 05.05.1978 - 6 P 8/78] [384 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Hält ein Gebäude die bauordnungsrechtlich für die ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken erforderlichen Grenzabstände ein, so ist darüber hinaus für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme auf gerade diese nachbarlichen Belange grundsätzlich kein Raum (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, ZfBR 1985, 95 = BRS 42 Nr. 206; Beschl. v. 20.9.1984 - 4 B 181.84 -, ZfBR 1984, 300 = DVBl 1985, 122; Beschl. v. 12.2.1982 - 4 B 14.82 -, BRS 39 Nr. 212; Urt. v. 29.5.1981 - 4 C 19.78 - Buchholz 406.19 (Nachbarschutz) Nr. 45).
  • VG Ansbach, 16.07.2015 - AN 3 K 15.00154

    Nachbarklage; Befreiungen; Passivhaus; Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt

    So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 12. Februar 1982, 4 B 14/82, BRS 39, Nr. 212, festgestellt, dass bei Einhaltung der die ausreichende Belüftung des Nachbargrundstücks gewährleistenden Abstandsflächen ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht darin liegen kann, dass dem Nachbarn erschwert wird, sein eigenes Gebäude durch die Herstellung einer Solaranlage zu verändern.
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